Verfahrensarten

und andere Dienstleistungen

Wir bieten Ihnen Dienstleistungen über den gesamten Lebenszyklus ihrer Idee, vom Anmeldeverfahren über das Einspruchs-/Widerspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren bis hin zur Verteidigung und Durchsetzung Ihres erteilten Schutzrechtes.

Anmeldeverfahren / Erteilungsverfahren

Haben Sie eine technische Lösung zum Lösen eines technischen Problems mit technischen Mitteln erfunden, so arbeiten wir für Sie eine sachgerechte Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung aus, mit der Sie einen maßgeschneiderten und umfassenden Schutz für Ihre Idee erhalten. Bei einer Patentanmeldung führen wir nach Anmeldung Ihrer Idee beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder beim Europäischen Patentamt (EPA) für Sie das Anmeldeverfahren durch und sorgen in fortlaufender Abstimmung mit Ihnen dafür, dass Ihre Idee im Rahmen des Prüfungsverfahrens in bestmöglicher Form als Patent zur Erteilung gebracht wird.

Streben Sie hingegen den Schutz eines Kennzeichens (Marke) oder einer ästhetischen Erscheinungsform (Design) an, so begleiten wir Sie sowohl vor der Anmeldung als auch nach der Anmeldung und stehen Ihnen beratend zur Seite, damit Sie ein optimal auf den gewünschten Zweck abgestimmtes Schutzrecht mit großem Schutzumfang erhalten.

Auch bei Internationalen Patentanmeldungen und nationalen Patentanmeldungen im Ausland beraten wir Sie umfassend, damit Sie sowohl aus patentrechtlicher als auch aus wirtschaftlicher Sicht die bestmögliche Strategie für den Schutz Ihrer Idee im Ausland erhalten. Zur Führung der ausländischen Verfahren verfügen wird über ein großes Netzwerk an erfahrenen Korrespondenzanwälten, mit denen wir seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.

Streitige Verfahren

Innerhalb von neun Monaten nach der Veröffentlichung einer Patenterteilung kann jeder, im Falle der widerrechtlichen Entnahme nur der Verletzte, gegen das Patent Einspruch erheben. Ein Einspruch kann sich darauf gründen, dass der Gegenstand der Patents nicht patentfähig ist gegenüber dem Stand der Technik, der Gegenstand nicht ausreichend offenbart ist (mangelnde Ausführbarkeit), eine widerrechtliche Entnahme des Gegenstands und/oder dass der Gegenstand über die ursprüngliche Offenbarung der Patentanmeldung hinausgeht.

Wurde gegen Ihr Patent Einspruch eingelegt, so vertreten wir Sie vor den Einspruchsabteilungen des Deutschen Patent- und Markenamtes oder des Europäischen Patentamtes, um Ihr Schutzrecht zu verteidigen. Stört Sie hingegen ein erteiltes Patent eines Wettbewerbers, so legen wir für Sie Einspruch ein und führen das Einspruchsverfahren für Sie.

Innerhalb einer Frist von drei Monaten nach dem Tag der Veröffentlichung der Eintragung einer Marke kann von dem Inhaber einer älteren Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung mit älterem Zeitrang gegen die Eintragung der Marke Widerspruch erhoben werden. Innerhalb dieser Frist kann auch von Personen, die berechtigt sind, Rechte aus einer geschützten Ursprungsbezeichnung oder einer geschützten geografischen Angabe mit älterem Zeitrang geltend zu machen, gegen die Eintragung der Marke Widerspruch erhoben werden.

Wurde gegen Ihre Marke Widerspruch eingelegt oder möchten Sie gegen eine Marke eines anderen Widerspruch einlegen, so führen wir für Sie das Widerspruchsverfahren.

Ferner bieten wir eine Überwachung Ihrer Marke an, bei der wir ausgewählte Register nach Eintragungen jüngerer Marken durchsuchen und jüngere Marken, die potentiell in den Schutzbereich Ihrer Marke eingreifen könnten, für Sie identifizieren.

Weitere Verfahren, die wir für Sie führen, sind Löschungsverfahren (Gebrauchsmuster, Marke), Nichtigkeitsverfahren und Verletzungsverfahren.

Verträge mit Ihren Partnern

Wir unterstützen Sie bei der Formulierung und Verhandlung von Verträgen zu Ihrem geistigen Eigentum, wie Lizenzverträgen, Geheimhaltungsverträgen und Materialtransferverträgen.

Recherche und Einschätzungen von Rechten Dritter

Wir unterstützen Sie bei „Freedom-to-Operate“ (FTO)-Analysen und bei der Beurteilung fremder Schutzrechte, um die Frage zu beantworten, ob Ihr neues Produkt gegebenenfalls Rechte Dritter verletzt.
  • Kontakt

    Patentanwälte Bressel und Partner mbB
    Potsdamer Platz 10
    10785 Berlin – Deutschland
    Telefon: +49 (0)30 62 64 099-0
    Telefax: +49 (0)30 62 64 099-99

    Email: office@patentberlin.com
    Internet: https://patentberlin.com

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